Nach der Corona-bedingten Sperre ist der ÖAMTC-Mobilitätspark in Wien-Erdberg seit Mitte Mai wieder geöffnet. In Kooperation mit der Mobilitätsagentur Wien bietet der Club dort gratis Fahrradkurse für Frauen aus der ganzen Welt, die nie Rad fahren gelernt haben oder lange nicht gefahren sind. Der ÖAMTC setzt mit dem Ausbildungsangebot ein Zeichen für gelebte Integration und möchte die selbständige Mobilität der Frauen fördern. „Etliche Teilnehmerinnen kommen aus Ländern, in denen das Fahrrad als Fortbewegungsmittel nicht üblich ist, etwa aufgrund mangelnder Infrastruktur, oder wo sie als Frauen nicht Rad fahren lernen durften. Für viele erfüllt sich damit ein Kindheitstraum“, sagt ÖAMTC-Diversitätsbeauftragte Nasila Berangy-Dadgar.
Auch Österreicherinnen – bisher zwar in der Minderheit – haben in den vergangenen Jahren teilgenommen und sind heuer ebenso willkommen. Die Fahrradkurse finden unter den aktuell geltenden Corona- Schutzvorkehrungen statt. Es wird empfohlen, eigene Radhelme mitzubringen, Leihhelme stehen aber auch zur Verfügung. Vor und nach jedem Kurs desinfizieren die Teilnehmerinnen selbst ihre Räder und gegebenenfalls Helme. Desinfektionsgel und Desinfektionstücher werden vom ÖAMTC bereitgestellt. Der gesamte Kurs inklusive Infostunden findet im Freien statt.
Betreute Kurse im Rahmen der Radfahrprüfung
Die Verkehrserziehung der Polizei Wien bietet im ÖAMTC-Mobilitätspark auch wieder Kurse im Rahmen der Radfahrprüfung an. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, z. B. Eltern, die ihre Kinder zur Radfahrprüfung anmelden möchten. Teilnehmen können Kinder ab 9 Jahren, wenn sie bereits die 4. Schulstufe besuchen. Die Teilnahme ist nur gegen Voranmeldung bei der Verkehrserziehung der Polizei Wien telefonisch unter 01 313 10 58701 möglich.
ÖAMTC-Mobilitätspark Wien – kostenlose öffentliche Nutzung
Finden keine betreuten Trainings bzw. Radfahrprüfungen statt, ist der Mobilitätspark Montag bis Freitag von 15 bis 20 Uhr, sowie Samstag, Sonn- und Feiertags von 8 bis 20 Uhr öffentlich und kostenlos zugänglich. Die Benützung erfolgt mit den eigenen Fahrrädern bzw. Fahrzeugen. Bezüglich der Schutzmaßnahmen gilt es, die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Maßnahmen eigenverantwortlich einzuhalten. Eltern und erwachsene Begleitpersonen haften für ihre Kinder. Alle Infos gibt es auch hier.