Egal, ob Urlaub im eigenen Land oder im Ausland: Reisen sollten gut geplant sein. „Barrierefreies Reisen ist leider immer noch eine große Herausforderung. Barrierefreiheit wird von Hotelbetreiber:innen und Vermieter:innen oft aus Unwissenheit zu kurz gedacht. So erfüllen die als ,barrierefrei’ beworbenen Zimmer oft nicht die benötigten Voraussetzungen. Daher sollten vor allem Menschen mit Behinderungen ihren Urlaub vorab genau planen und sich über Barrierefreiheit in der Unterkunft, während der Anfahrt, aber auch in der jeweiligen Urlaubsregion informieren“, rät Barbara Reiter, ÖAMTC-Mobilitätsberaterin für Menschen mit Behinderungen. Die Expertin fasst die wichtigsten Tipps zusammen:
Unterkunft: Um sicherzustellen, dass Hotel und Zimmer für die jeweilige Mobilitätseinschränkung auch die passende Barrierefreiheit bieten, sollte die Unterkunft vorab kontaktiert werden. „Bereits ein zu hoch angebrachter Spiegel, nicht erreichbare Lichtschalter, fehlender Aktionsradius im Bad oder gar mehrere Stufen zum Aufzug können für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Hindernisse darstellen. Daher unbedingt direkt bei der Unterkunft nachfragen und die individuellen Erfordernisse erklären“, rät ÖAMTC-Expertin Reiter. Hier steht u. a. eine Hotelcheckliste zum Download zur Verfügung – mit den wichtigsten Punkten zur Barrierefreiheit in der Unterkunft.
Maut: „In Österreich bekommen Menschen mit bestimmten Behinderungen eine Gratis-Vignette – leider ist das nicht aufs Ausland übertragbar. In den beliebten Urlaubsländern der Österreicher:innen gibt es meist keine Mautermäßigungen für Tourist:innen mit Beeinträchtigungen“, weiß Reiter.
Parken: Regelungen für das Parken mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sind in jedem Land unterschiedlich, auch wenn der EU-Parkausweis anerkannt wird. „In Österreich kann man mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderungen in einer Kurzparkzone kostenlos und zeitlich unbegrenzt parken – in Kroatien z. B. ist das nicht der Fall. Daher sollte man sich auch beim Thema Parken bereits vor der Reise über die jeweiligen Länderregeln informieren“, so die ÖAMTC-Expertin.
Fahrverbotszonen in Italien: Vor allem in italienischen Stadtzentren gibt es oft eine „Zona traffico limitato“, kurz ZTL. Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen benötigt man eine Genehmigung – Menschen mit Behinderungen können ihren EU-Parkausweis meist vorab registrieren und somit in ZTLs einfahren. Die Regelungen sind aber je nach Gemeinde anders – d. h. am besten auch hier die Route im Vorhinein gut planen und sich rechtzeitig informieren. Im ÖAMTC-Routenplaner werden die ZTLs auch angezeigt – damit ist eine leichtere Planung der Fahrt möglich.
Euro-Key: Barrierefreie öffentliche Toiletten, Treppenlifte, Aufzüge, Schrankenanlagen und Garderoben sind europaweit mit dem „Euro-Key-Schließsystem“ ausgestattet – damit haben nur berechtigte Personen Zutritt. Der Euro-Key kann kostenlos beim Österreichischen Behindertenrat angefordert werden.
Vorerkrankungen: Bei Vorerkrankungen ist es wichtig, dass man sich vor Antritt der Reise auf jeden Fall eine Reiseunbedenklichkeitsbestätigung ausstellen lässt, damit im Notfall Versicherungen und der ÖAMTC-Schutzbrief greifen.
Behinderung und Mobilität
Ob in persönlichen Beratungsgesprächen direkt am Stützpunkt, telefonisch oder online – der ÖAMTC bietet für Menschen mit Behinderungen umfassende Unterstützung in technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und touristischen Belangen. Die wichtigsten Begünstigungen und rechtlichen Infos sowie Tipps und Hinweise für Mitglieder mit Behinderungen findet man zusammengefasst auch in einer eigenen Broschüre: „Wege zur persönlichen Mobilität“ bietet Betroffenen, Ratsuchenden und Angehörigen unterstützende Informationen für ein selbstständiges, unabhängiges Leben mit körperlicher Beeinträchtigung. Die Broschüre steht auch als E-Paper zum Download zur Verfügung. Die ÖAMTC-Mitgliedschaft gibt es für Menschen mit Behinderungen zu vergünstigten Konditionen. Mehr Infos zu Beratung und Service gibt es hier.