Vor 10 Jahren trat eine Novelle zum Arbeitnehmer:innenschutzgesetz in Kraft. Seither müssen neben körperlichen auch psychische Belastungen verbindlich evaluiert werden. Damals war es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Einen Grund, heute das Jubiläum zu feiern, gibt es leider nicht. Die Realität offenbart immer noch eine deutliche Kluft zwischen Anspruch und Umsetzung der Schutzverpflichtung.
Viele Arbeitnehmer:innen klagen über Arbeitsdruck, Zeit- und Leistungsdruck, den Umgang mit schwierigen Personen, Informationsmängel und ungünstig gestaltete Arbeit. Sie arbeiten unter psychisch enorm beanspruchenden Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit gefährden und langfristig krank machen. Arbeitgeber:innen müssen daher in regelmäßigen Abständen arbeitsbedingte psychische Risiken beurteilen, abschätzen und Gefahren durch konkrete Maßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren.
Die gesetzliche Verankerung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Jahr 2013 war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Praxis zeigt, dass beim Thema Evaluierung weitere Verbesserungen und Konkretisierungen notwendig sind. ÖGB und Arbeiterkammer sehen das Jubiläum „10 Jahre Evaluierung psychischer Belastungen“ als Weckruf und widmen die aktuelle Ausgabe des Magazins „Gesunde Arbeit“ dem Thema „Psyche und Arbeit“. Das Magazin kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.