„Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, künftig besser, um am ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen sowie mehr Geld für Unterstützungspersonal ermöglichen Menschen mit Behinderungen, endlich Lohn statt Taschengeld zu verdienen“, freut sich Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, über das Mitte Juni präsentierte umfangreiche Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen.
Bisher waren dafür 36 Millionen Euro an Budget vorgesehen. Mit zusätzlichen 14 Millionen Euro sollen nun weitere Teilhabeprojekte finanziert werden. Die Palette reicht von der Ausbildung von Dolmetschern für österreichische Gebärdensprache, bis hin zu Projekten, die Menschen mit Behinderungen den Auszug aus Einrichtungen und den Schritt in ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. „Damit investieren wir insgesamt 50 Millionen Euro, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter voranzutreiben“, betont Ribo.
Mit dem von der Regierung eingebrachten Initiativantrag werden darüber hinaus die Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Der österreichische Behindertenrat wird gesetzlich verankert und erhält ein fixes Jahresbudget von 870.000 Euro jährlich. Finanziell gestärkt wird auch der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sein Budget steigt um 30 Prozent auf 520.000 Euro im Jahr.
Die Bundesbehindertenanwältin erhält zudem mehr Befugnisse und kann zukünftig auch Büros in den Bundesländern unterhalten. Dadurch erhalten Menschen mit Behinderungen näher an ihrem Wohnort Beratung und Rechtsschutz. Der Bundesbehindertenbeirat wird als Gremium zukünftig nicht nur den Sozialminister, sondern die gesamte Bundesregierung beraten.
„Nichts über uns ohne uns: Das ist ein Grundsatz der UN-Behindertenkonvention. Er bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in politische Prozesse eingebunden werden müssen und Gesetze, die sie betreffen, nicht ohne ihre Beteiligung erstellt werden. Diese Forderung der UN-Behintertenrechtskonvention füllen wir jetzt mit mehr Leben, indem wir die Interessenvertretung stärken“, erklärt Ribo.
Im Initiativantrag sind auch noch weitere Maßnahmen enthalten. Für die Ausstellung eines Behindertenpasses können nun auch Fotos bestehender Datenbanken verwendet werden. Das erleichtert die Antragsstellung für Menschen mit Behinderungen. In öffentlichen Institutionen werden darüber hinaus sogenannte „Barrierefreiheitsbeauftragte“ gesetzlich verankert. Sie sind für die Umsetzungen für Maßnahmen von Barrierefreiheit verantwortlich.