In knapp neun Tagen haben die Vorstandschefs der heimischen, börsennotierten Unternehmen soviel verdient, wie österreichische Beschäftigte mit mittlerem Einkommen in einem ganzen Jahr. Das ergab eine Berechnung der Arbeiterkammer auf Basis der Angaben in den Geschäftsberichten der jeweiligen Unternehmen. Demnach markiert der neunte Jänner den diesjährigen „Fat Cat Day“. Erfunden wurde dieser „Gedenktag“ vom britischen Thinktank The High Pay Centre. Für das Vereinigte Königreich wurde für 2021 der 6. Jänner als „Fat Cat Day“ errechnet. Hierzulande ging die Arbeiterkammer davon aus, dass an den Feiertagen (1. und 6. Jänner) sowie am ersten Wochenende des Jahres (2. und 3. Jänner) nicht gearbeitet wurde und bestimmte den 9. Jänner als diesjährigen „Fat Cat Day“.
Bei einem Stundenlohn von 574 Euro muss ein österreichischer Vorstandsvorsitzender – unter den 20 CEOs findet sich mit Elisabeth Stadler von der Vienna Insurance Group AG übrigens nur eine Frau – lediglich 57 Stunden arbeiten, um das Jahreseinkommen eines heimischen Beschäftigten zu erreichen. Bei einem 12-Stunden Tag sind es im Schnitt fünf Arbeitstage. Damit hat ein durchschnittlicher ATX-Vorstandsvorsitzender innerhalb von fünf Arbeitstagen das mittlere Einkommen eines österreichischen Beschäftigten verdient.
Die Berechnung der Arbeiterkammer erfolgt analog zu jener des britischen High Pay Centers: Ein CEO (Chief Executive Officer, Vorstandsvorsitzender) arbeitet demnach 12 Stunden am Tag, nimmt sich an einem von 4 Wochenenden frei und kommt mit 10 Tagen Urlaub plus 9 Feiertagen aus. Unterm Strich arbeitet ein CEO somit 320 Tage oder 3.840 Stunden.
Aus AK Sicht braucht es bei der Festlegung der Managergehälter daher mehr denn je Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Transparenz. Liquiditätsengpässe, Ertragsrückgänge und Personalabbau stehen klar im Widerspruch zu hohen Vorstandsgehältern. Der Gesetzgeber müsse gerade in Krisenzeiten verhindern, dass kurzfristig ausgerichtete Unternehmensentscheidungen, die vor allem die Interessen der Aktionäre bedienen, belohnt werden und die Schere zwischen den Einkommen des Managements und der Beschäftigten weiter aufgeht.
In diesem Zusammenhang fordert die Arbeiterkammer, Zielvereinbarungen, die die Mitarbeiter*innen in den Fokus stellen wie beispielsweise die Sicherung von Arbeitsplätzen oder auch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen wie Gesundheits- und Sicherheitsfragen. Damit es nicht bei reiner Symbolik bleibe, sollten Bonuszahlungen in Zukunft zu mindestens einem Drittel an nicht-finanzielle Zielvereinbarungen geknüpft werden.
Der Aufsichtsrat habe nach Ansicht der Arbeiterkammer eine angemessene Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Belegschaft festzulegen. Darüber hinaus solle der Aufsichtsrat Höchstgrenzen für die Managementgehälter vorsehen. Um für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, sei ein klarer und verständlicher Vergütungsbericht notwendig. Das gelte insbesondere für Abfertigungen oder Abfindungen, Pensionszusagen, aber auch für Versicherungsleistungen.