„Jede Diskussion, die die soziale Sicherheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Frage stellt beziehungsweise eine Verschlechterung der Sozialhilfe darstellt, macht Druck auf die Menschen – und dieser Druck steht einer Genesung und Rehabilitation von erkrankten Menschen entgegen“, sagte pro mente Austria Vorstandsmitglied Michael Felten auf einer Pressekonferenz zum Thema Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vergangene Woche in Wien. Soziale Sicherheit sei wesentlich und notwendig um psychisch gesund zu bleiben oder zu werden. In diesem Sinne würden einige Punkte des Entwurfs des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes Unsicherheiten schaffen, an der Realität der Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten von Menschen mit psychischen Erkrankungen vorbei gehen, und zu Benachteiligungen führen.
Pro mente Austria fordert daher gesetzliche Mindestsätze statt Obergrenzen – einheitlich geltend auch für die Bundesländer. Im Artikel 28 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen habe sich Österreich schließlich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien zu gewährleisten. Die sich daraus ergebende völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs, gerade in sensiblen Bereichen wie der Sozialhilfe österreichweit einheitliche Mindeststandards zu schaffen, werde für Menschen mit Behinderungen im Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser sei dahingehend zu überarbeiten, dass einheitliche Mindeststandards für ganz Österreich definiert werden, die von den Landesgesetzgebungen nur über-, aber nicht unterschritten werden dürfen
Sicherung des Wohnrechts für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Die Tatsache, dass Menschen mit psychischen oder physischen Behinderungen/Erkrankungen manchmal nicht alleine leben (können) und daher in (sozialtherapeutischen) Wohngemeinschaften leben, könne aus Sicht von pro mente grundsätzlich nicht mit dem Begriff der „Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft“ wie in privaten Haushalten abgebildet werden. Diese Besonderheit finde im Entwurf nicht ausreichend Beachtung. Daher laufe diese Kollektivierung in der Bemessung von Leistungen darauf hinaus, gleichheitssatzwidrig zu sein. Es bedürfe einer entsprechenden Definition von Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Pro mente schlägt eine Lösung in dem Sinne vor, dass Menschen mit Behinderungen generell als eigene Haushaltsgemeinschaft eingestuft werden, unabhängig davon wo sie wohnen, da sie manchmal ihren Wohnort nicht frei wählen können.
Kollektivvertragliche Regelungen für Therapiewerkstätten
Zur Absicherung und Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen reiche nicht die Erhöhung von Taschengeldern in der Arbeits- bzw. Beschäftigungstherapie/Therapiewerkstätten aus, sondern es bedürfe einer sozialversicherungsrechtlichen (also klassische kranken- und pensionsversicherungsrechtliche) Absicherung bzw. kollektivvertragliche Entlohnung. Die vollständige Stellungnahme von pro mente Austria zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gibt es hier.