Den Universitäten kommt als Bildungsstätten eine besondere Verantwortung im Bereich der Diversität zu. Neben den Zielen der Gleichstellung stellt Inklusion mit der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention eine Kernaufgabe von Hochschulen dar. Anfang des Jahres wurde von der Österreichischen Universitätenkonferenz/ uniko das Pilotprojekt „Promotion ohne Limit” ins Leben gerufen. Es soll exemplarisch und bewusstseinsbildend dazu beitragen, die Zahl von Personen mit Behinderung in den österreichischen Forschungseinrichtungen zu erhöhen.
Die Idee, begünstigt Behinderte auf Promotionsniveau zu fördern, haben mittlerweile neun öffentliche Universitäten in ganz Österreich aufgegriffen, darunter die Lead Universität Linz (im Bild), die Universität Wien, die Universität Graz, die Universität Innsbruck, die Medizinische Universität Wien, die Universität Salzburg, die Universität für Bodenkultur Wien, die Wirtschaftsuniversität Wien und die Universität Klagenfurt. Nach dem Einlangen von 17 Bewerbungen im ersten Halbjahr 2019 werden nunmehr sieben Stellen über das Projekt gefördert (vier Frauen und drei Männer) – auch mit Unterstützung durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Ein langfristiges Ziel des Projekts ist es, österreichweit an Universitäten Stellen in Form eines dauerhaften Förderprogramms zu schaffen, auf denen Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung promovieren können. Auf diese Weise sollen die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere beziehungsweise den Einstieg in die außeruniversitäre Forschung oder eine adäquate erwerbsmäßige Tätigkeit ermöglicht werden. Studierende mit Behinderung haben durch das Projekt eine volle Teilhabe an einer künftigen wissenschaftlichen Karriere.
Das Projekt wird von der Idee geleitet, Promotionsstellen an möglichst allen österreichischen Universitäten mit befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu vier (in Ausnahmefällen sechs) Jahren im Ausmaß von 20 bis 30 Wochenstunden zu schaffen. Im Fokus stehen dabei Bewerberinnen und Bewerber, die dem Kreis der begünstigt Behinderten im Sinne des Paragrafen 2 des Behinderten-Einstellungsgesetzes (BEinstG) zurechenbar sind, ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium vorweisen und ein Dissertationsstudium anstreben.
Die beteiligten Universitäten hatten Mitte Jänner 2019 die Stelle jeweils an ihrer Universität ausgeschrieben. Bewerbungen waren nur an einer Universität möglich, die jeweils eine eigene Begutachtung durchführte. Die endgültige Vergabe erfolgte durch ein Gremium im Rahmen des Projektes Promotion ohne Limit. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen tagte die Vergabekommission im April 2019. Mit Beginn des Wintersemesters 2019/20 haben die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber ihre Beschäftigung aufgenommen.
Seitens der Lead Universität hielt Alberta Bonanni, Vizerektorin für Forschung, Gender und Diversity an der Universität Linz, fest: „Als Vizerektorin der JKU freut es mich besonders, einen Beitrag zur Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen zu leisten und sie beim Start ihrer universitären Karriere zu unterstützen.“ Clara Kutsch, eine der erfolgreichen Bewerberinnen des Projekts, die an der Universität Wien bereits einen Master of Arts erworben hat, fasste ihre Erfahrungen so zusammen: „Ich hatte seit meinem Masterabschluss den Wunsch zu promovieren, doch die Aussicht als freie Doktorandin zu forschen, ließ mich von einer Dissertation wieder Abstand nehmen. Durch das Stipendienprogramm habe ich als schwerhörige Linguistin nun die Möglichkeit, mich in einem Angestelltenverhältnis ganz meiner Forschung widmen zu können und – vor allem durch die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen – einen barrierefreien Arbeitsplatz: eine einmalige Chance für mich.“